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AGB

Stand: 16. Februar 2023

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nachfolgend “AGB”) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Chilyvent GmbH (nachfolgend “Chilyvent”) und ihren Kunden, Geschäftspartnern und anderen Vertragsparteien.
 

1.2. Die vorliegenden AGB gelten, vorbehalten, anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen von Chilyvent. 

 

1.3. Diese AGB gelten als integrierender Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages zwischen Chilyvent und dem Kunden. 

 

1.4. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Einzelverträgen haben die Einzelverträge Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

 

2.1. Mit Ausnahmen, aufgrund spezieller Umstände, werden dem Kunden vor Vertragsschluss schriftliche Offerten unterbreitet.

 

2.2. Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Chilyvent kommen durch Annahmeerklärung (mündlich oder schriftlich) der Offerte durch den Kunden zustande.

3. Kosten

 

3.1. Alle Preise verstehen sich ohne gegenteilige, schriftliche Vereinbarung netto in Schweizer Franken und exkl. MWST. 

 

3.2. Chilyvent erbringt die Leistungen zu den in den Einzelverträgen verabredeten Festpreisen. Ist abzusehen, dass der tatsächliche Aufwand den von Chilyvent den in der Offerte veranschlagten Aufwand signifikant übersteigt, wird Chilyvent den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand hinweisen. Zusatzkosten werden von Chilyvent mit dem Kunden in guten Treuen diskutiert. 

 

3.3. Ergibt sich im Rahmen der Auftragsabwicklung, dass sich der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang erweitert, so wird Chilyvent eine Nachkalkulation und eine neue Offerte erstellen. Die bis dahin angefallenen Kosten für getätigte Leistungen sind durch den Kunden zu entgelten.

 

3.4. Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen sind grundsätzlich in den veranschlagten Kosten inbegriffen und werden von Chilyvent zu marktüblichen Konditionen eingekauft und dem Kunden in Rechnung gestellt. 

 

3.5. An einem Tageseinsatz auf einer externen Produktion (Videodreh, Livestreaming, Event etc.) ist der Kunde für die Verpflegung der Teammitglieder von Chilyvent verantwortlich. Chilyvent kann die Verpflegung falls gewünscht auch selber organisieren, es werden pro Person pauschal CHF 20 verrechnet.

 

3.6 Verteilt sich die Ausführung einer externen Produktion (Videodreh, Livestreaming, Event etc.) auf mehrere Tage und wird die Nachtruhe von 8 Stunden bei Hin- und Rückreise zum Wohnort (Hin- und Rückreisezeit ausgenommen) durch Chilyvent unterschritten, muss der Kunde eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Falls gewünscht, organisiert Chilyvent die Unterkunft selbst und stellt sie dem Kunden in Rechnung.

 

3.7 Wird für eine von Chilyvent zu erbringende Leistung kein konkreter Preis ausgemacht, werden diese von Chilyvent auf einer Stundenlohnbasis von CHF 120 abgerechnet. 

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Rechnungen von Chilyvent sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Davon abweichende Fälligkeitstermine werden im Einzelvertrag festgehalten.

 

4.2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 6 Wochen in Verzug, so hat Chilyvent das Recht, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Aufwand verrechnet. 

 

4.3. Abhängig vom Auftragsvolumen steht Chilyvent die Möglichkeit zu, eine Vorauszahlung zu vereinbaren. Diese Option sowie die Höhe des Betrages wird vorgängig im Rahmen des Offertprozesses festgelegt.

 

4.4. Jeglicher Einwand hinsichtlich der Rechnungen muss schriftlich innerhalb von maximal 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei Chilyvent eingehen. Die Reklamation umfasst den Umfang, die Art und die Gründe des Einwands. Wird innerhalb der angegebenen Frist kein Einwand erhoben, gilt die Rechnung als akzeptiert. Ein Einwand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, den Rechnungsbetrag innerhalb der vorgesehenen Frist zu begleichen. 

 

4.5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung seitens Chilyvent erforderlich ist. Sollte der Kunde über zwei Monate in Verzug geraten, wird ein Verzugszins von 5% auf den geschuldeten Betrag erhoben. 

 

4.6. Sollte der Kunde nach der ersten Mahnung der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wird bei der zweiten Mahnung eine Zahlungsgebühr von 20 Fr. verrechnet.  

5. Produkt/Leistung

5.1. Die Parteien können jederzeit schriftliche Änderungen der vereinbarten Leistungen beantragen. Sind Auswirkungen auf Kosten oder Termine zu erwarten, sind die Leistungsänderungen dem Kunden zu offerieren. 

 

5.2. Die Chilyvent erbringt dem Kunden die in den Einzelverträgen spezifizierten Leistungen. 

 

5.3. Chilyvent hat die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen.

 

5.4. Chilyvent zeigt dem Kunden erkennbare Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden. 

 

6. Beizug von Dritten

6.1. Chilyvent ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder an Dritte zu übertragen. Chilyvent ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beizuziehen. 

6.2. Sollte der Kunde Chilyvent zum Beizug einer bestimmten Drittpartei verpflichten, hat der Kunde das Risiko einer Nicht- oder Schlechterfüllung durch die betreffende Drittpartei alleine zu tragen. 

 

6.3. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann Chilyvent hierfür nicht haftbar gemacht werden. 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden 

7.1. Der Kunde gibt Chilyvent rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben bekannt. Er stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Chilyvent unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. 

 

7.2. Der Kunde informiert Chilyvent vor Beginn der Auftragsausführung über besondere Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften, soweit diese für die Entwicklung und den Gebrauch der Arbeitsresultate von Bedeutung sind. Allfälliger durch solche Vorschriften und behördliche Rahmenbedingungen bedingter Mehraufwand von Chilyvent geht zu Lasten des Kunden.

 

7.3. Zu diesen Mitwirkungspflichten zählen unter anderem, dass der Kunde:
a) Chilyvent die notwendigen Zugänge zu den für die Leistungserbringung notwendigen Infrastrukturen gewährt;
b) nach Absprache für die Stromversorgung und weitere Anschlüsse (Internet) sorgt und wenn nötig, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume, einschliesslich Arbeitsmittel, sowie einen Raum zum Aufbewahren von Material zur Verfügung stellt;
c) die technische Ausrüstung im Eigentum von Chilyvent oder deren Lieferanten, die sich in seinem Besitz befindet, mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und den Ort, an dem die technische Ausrüstung installiert wird, ausreichend schützt, insbesondere vor Feuer, Diebstahl und Vandalismus;
d) für eine rechtzeitige Bereitstellung von Projektinformationen und Anforderungen zuhanden von Chilyvent sorgt;
e) allfällige Störungen von Chilyvent unverzüglich schriftlich und mit einer genauen und umfassenden Beschreibung des Sachverhaltes sowie der sich daraus ergebenden Probleme mitteilt

 

8. Daten und sonstige Unterlagen

8.1. Soweit deren Erstellung nicht Aufgabe von Chilyvent ist, stellt der Kunde Chilyvent die für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Datensammlungen, Informationen und Unterlagen, z.B. Bilder, Ton, Texte, Video, Software, Adressdaten, Domainnamen, Marken, etc. kostenlos und zeitgerecht zur Weiterverarbeitung zur Verfügung.

 

8.2. Jede Partei behält das Eigentum und alle Rechte an den jeweils übergebenen Arbeitsmaterialien die zur Durchführung eines Auftrags notwendig sind (z.B. Rechte an Schriften, Corporate Designs etc.). Die empfangende Partei garantiert, die Materialien ausschliesslich zu den im Rahmen der Zusammenarbeit nötigen Zwecken zu nutzen. 

 

8.3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, archiviert Chilyvent nach Erbringung der Leistung sämtliche Projektdaten (inkl. Rohdaten) für einen Zeitraum von drei Monaten. Nach dieser Frist steht es Chilyvent frei, die Projekt- und Rohdaten zu löschen. Eine längere Archivierung kann zu einem Aufpreis durchgeführt werden. Wird eine längere Archivierung gewünscht, muss der Kunde sich innerhalb dieser drei Monate nach Ablauf des Projekts bei Chilyvent melden und diese anfordern.

 

8.4. Im Videobereich liefert Chilyvent dem Kunden ein Video in dem besprochenen Umfang. Die Rohdaten und Projektdateien eines Videos werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Nach zusätzlicher Vereinbarung der Parteien kann der Kunde die Rohdaten zu einer ausgemachten Gebühr für den besprochenen Nutzungszweck erwerben.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche Tatsachen und Daten, einschliesslich den dazugehörigen Unterlagen und Datenträgern, welche im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden und nicht öffentlich zugänglich sind, resp. der empfangenden Partei nicht bereits bekannt waren, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus vertraulich zu behandeln und Dritten nur zwecks Erfüllung der erteilten Aufträge offenzulegen. Diese Pflicht ist auch beauftragten Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. 

 

9.2. Die Parteien haben dafür besorgt zu sein, dass ihre Mitarbeitenden und Dritte, welchen geschützten Informationen übergeben werden, mindestens derselben Geheimhaltungsverpflichtung unterstehen.

 

9.3. Chilyvent hat das Recht, den Kunden und die abgeschlossenen Projekte als Referenz auf der Webseite von Chilyvent, Social Media und im dafür vorgesehenen Metaverse-Raum (z.B. Spatial) zu verwenden. 

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Mangelrügen in Hinblick auf Leistungen, welche Chilyvent im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat, sind seitens Kunde nicht möglich, da es sich hierbei um eine subjektive Betrachtung handelt. Diesbezüglich verpflichtet sich Chilyvent zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben.

 

10.2. Die Vertragsparteien sind nicht haftbar für Verzögerungen in der Leistungserbringung oder für das Ausbleiben von Leistungen, wenn die Verzögerung oder das Ausbleiben auf Umstände ausserhalb ihrer Kontrolle zurückzuführen sind.

Chilyvent haftet nicht für Mängel, welche auf höhere Gewalt, extreme Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Nutzung durch den Auftraggeber, Eingriffe des Auftraggebers, vom Auftraggeber veranlasste Änderungswünsche an Produkten und Störungen durch Dritte zurückzuführen sind. 

 

10.3. Der Kunde garantiert, in Bezug auf sämtliche Chilyvent übergebenen Materialien sämtliche für die vertragskonformen Verwendung durch Chilyvent notwendigen Rechte zu besitzen. Der Kunde verpflichtet sich, Chilyvent von sämtlichen im Zusammenhang zu den an Chilyvent übergebenen Materialien gestellten Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.

 

10.4. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert Chilyvent nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Ebenso garantiert Chilyvent nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder sonstigen Zweck zu erreichen.

 

10.5. Chilyvent haftet für direkte Personen- und Sachschäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind, sofern er Chilyvent ein Verschulden nachweist. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

 

10.6. Chilyvent haftet nicht für Schäden, die auf Softwarefehler oder Computerviren zurückzuführen sind. 

 

10.7. Wenn eine Partei einen Fall von höherer Gewalt feststellt, wird sie die andere Partei so bald wie möglich informieren und ihr die genauen Umstände des Falls der höheren Gewalt mitteilen.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1. Liefert Chilyvent eine definierte Leistung, endet der Vertrag mit dem Kunden nach der Erfüllung der Leistung durch Chilyvent. Schliesst der Kunde mit Chilyvent einen Leistungsvertrag mit wiederkehrenden Leistungen (Abonnement) ab, so kann er das Vertragsverhältnis frühestens nach einer Zeit von 6 Monaten beenden. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 

11.2. Chilyvent kann seine Dienstleistungen einstellen oder den Vertrag ganz oder in Teilen mit sofortiger Wirkung kündigen, falls wichtige Gründe vorliegen, namentlich wenn
a) der Kunde Dienstleistungen von Chilyvent für rechtswidrige Handlungen benutzt;
b) der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht einhält;
c) der Kunde zahlungsunfähig wird oder gegen ihn ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird. 

 

11.3. Der Kunde kann den Vertrag nur annullieren, wenn wichtige Gründe vorliegen, namentlich wenn:

  1. die Veranstaltung vom Kunden abgesagt wird

  2. eine Veranstaltung oder eine Produktion aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden kann.

 

11.4. Bei Annullierung von Leistungen schuldet der Kunde Chilyvent folgende Konventionalstrafen: 

a) Annullierung bis 8 Wochen vor Produktionsstart: 10 % des offerierten Gesamtbetrages 

b) Annullierung bis 4 Wochen vor Produktionsstart: 20 % des offerierten Gesamtbetrages 

c) Annullierung bis 14 Tage vor Produktionsstart: 50 % des offerierten Gesamtbetrages 

d) Annullierung bis 5 Tage vor Produktionsstart: 75 % des offerierten Gesamtbetrages 

e) Spätere Annullierung: 100 % des offerierten Gesamtbetrages
Als Produktionsstart gilt der Zeitpunkt, ab dem Produktionsmittel für die Produktion oder Auslieferung bereitgestellt sind und/oder Personal unterwegs zum Einsatzort ist. 

 

11.5. Überdies schuldet der Kunde Chilyvent die vollen Kosten für bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachte Leistungen und Aufwände, insbesondere für:
a) Planungs-/Kreations- und Konzeptionsarbeiten
b) Erstellung von Inhalten
sowie die Erstattung auf Nachweis für nicht annullierbare Drittkosten:
c) Produktion von Drucksachen und Grafiken
d) Einkauf von technischem Equipment und Zubehör
e) Beschaffung von produktionsspezifischem Verbrauchsmaterial
f) Hotelbuchungen, Flüge und allgemeine Spesen
g) Transportkosten
h) Versicherungen und Gebühren
i) Deposits
j) Jeder weitere nachweisbare, im direkten Zusammenhang mit dem Auftrag stehende betriebene Aufwand. 

12. Salvatorische Klausel 

12.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt gültig. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so gut wie möglich gerecht wird. 

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